Mieter darf Postboten einen Schlüssel überreichen

Jeder Mensch erhält seine Briefe, Postkarten und Zeitungen gerne zuverlässig und pünktlich.

Doch manchmal ist das für die Zusteller nur schwer zu machen – dann nämlich, wenn ihnen der Zugang zu den Briefkästen verwehrt ist. In einer solchen Situation muss es der Eigentümer einer Immobilie gestatten, dass der Mieter dem Postboten und dem Zeitungsausträger einen Schlüssel aushändigt. Das besagt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ein aktuelles Urteil.

(Amtsgericht Mainz, Aktenzeichen 80 C 96/07)

Hier gehts zurück zur Übersichtseite

Der Schlüsseldienst Ludwig bietet Ihnen erstklassigen Service

Top Leistungen zum fairen Festpreis in Horb Mitte

Wir bieten Ihnen einen sehr guten Service. Unsere vielen Kundenstimmen mit 5 Sterne Bewertungen sprechen für sich!

Wir beraten Sie gerne zu allen Themen rund um Schlüssel, Schlösser und Öffnungen in Horb Mitte. Bei Fragen können Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch anrufen.

Wir bieten Ihnen u.a. folgende Dienstleistungen:

24h Notfall-Hotline anrufen
Schlosswechsel Horb